EEG-Gesetz
Einerseits will man durch Solarenergie das eigene Nutzwasser erwärmen, andererseits sich den einen oder anderen Euro hinzuzuverdienen. Die Vergütung für die Einspeisung solarer Energie in den Stromkreislauf erfolgt über das EEG.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Gesetz, trat am 29.3.2000 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung in Kraft. Ziel war es, den Anteil der regenerativen Energien bis 2010 zu verdoppeln.
Es legt die Mindestvergütung, die vom Stromnetzbetreiber an Solaranlagenbesitzer gezahlt werden muss, fest.
Es legt auch fest, daß die erzeugte Energie vom Stromnetzbetreiber abgenommen werden MUSS.
Die Leistungen nach dem EEG-Gesetz werden 2009 und 2010 auf Drängen der CDU/CSU um jeweils 10 Prozent gekürzt werden. Derzeit liegt die Vergütung noch bei 50,62 Cent pro Kilowattstunde erzeugter Energie.
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