Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist die Summe, die der Solaranlagenbetreiber oder die Solaranlagenbetreiberin ( aber auch Betreiber von Windkraft, Geothermie- oder Wasserkraftanlagen) für die Einspeisung der gespeicherten Energie in das öffentliche Stromnetz erhält.

Das Ziel ist die Erhöhung des Anteils an Erneuerbaren Energien am gesamten Energieaufkommen.
Viele Solaranlagenbetreiber speisen nur die nicht selbst benötigte Energie in das öffentliche Stromnetz ein, viele gewerbliche Betreiber produzieren Energie speziell für die Einspeisung und um hierfür die Einspeisevergütung, die staatlich garantiert ist, zu erhalten. Die Einspeisevergütung müssen die örtlichen Stromnetzbetreiber an die solaranalgenbetreiber auszahlen, es besteht eine Abnahmepflicht.
Die Einspeisevergütung wurde durch das EEG-Gesetz aus dem Jahre 2000 festgelegt und durch die Modifikation des EEG-Gesetzes wurde im Juni 2008 auch die Einspeisevergütung von der großen Koalition unter dem maßgeblichen Einfluß der CDU verringert. Diese Kürzungen gelten ab dem Jahr 2009.

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