Einspeisezähler

Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen, oder auch Solaranlagen genannt, müssen nach der Einführung des erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einem Einspeisezähler ausgestattet werden.
Diese Art von Zähler wird neben den normalen Verbraucherzähler angebracht und misst dort die von der Solarstromanlage produzierte Energie, welche in das öffentliche Netz eingespeist werden kann.

Die aufkommenden Kosten hierfür hat im vollen Umfang der Anlagenbetreiber zu tragen und diese werden ihm dem entsprechend auch vom Netzbetreiber durch eine monatliche Gebühr in Rechnung gestellt.
Der Einspeisezähler als solches bleibt ebenso vollends Eigentum des Netzbetreibers.
Durch regelmäßiges Ablesen des Einspeisezählers kann man die Funktionalität und Leistung, sowie die allgemeine Rentabilität jederzeit überprüfen.
Es ist definitiv angebracht und empfehlenswert, keinerlei Zweiwegzähler, oder auch Zweirichtungszähler, einzusetzen, sondern nur private Einspeisezähler zu verwenden.
Der Vorteil liegt hierbei auf der Hand.
Denn somit wird gewährleistet, das der Bezug und auch die Lieferung des Stroms beeinflusst werden kann.
So kann man in etwa den Stromanbieter einfacher wechseln, als bei so genannten Kombinationszählern.
Beim Kombinationszähler ist momentan nicht einheitlich festgelegt, wie dieser zu verrechnen ist.