Meine Nachbarn haben etwas gegen meine Solaranlage- was nun?

“Es kann der Frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt” (Friedrich Schiller)

Mittlerweile gehören sie in vielen Wohngegenden zum gewohnten Erscheinungsbild: Solar- oder Photovoltaikanlagen auf Häuserdächern. Die Vorteile liegen auf der Hand. Sonnenenergie gilt als umweltfreundlich und - vor die Wahl gestellt - möchte jedermann lieber einen Solarmodulpark als ein Atomkraftwerk vor der Haustüre wissen. Und sind alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erfüllt, so glaubt so mancher Hausbesitzer, dass dem Einsatz der Zukunftstechnologie auf seinem Dach nichts mehr im Wege stehe.

Doch der Nachbar spielt nicht mit- was nun?

Es ist eines der Rechtsgebiete, welches das deutsche Gerichtswesen bis in die entlegensten Amtsstuben beschäftigt: das Nachbarschaftsrecht. Prinzipiell könnte man meinen, über sein Hab und Gut nach Belieben verfahren zu dürfen. Doch ist dies nur relativ eingeschränkt möglich. Grundbesitzer sind gemäß einiger Regelungen beispielsweise des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu verpflichtet, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen oder auch zu dulden.
Allerdings ist im nachbarrechtlichen Verhältnis noch einiges mehr zu beachten. Schon Peter Ustinov wusste: “Die Kirche sagt, du sollst deinen Nächsten lieben, ich bin überzeugt, dass sie meinen Nachbarn nicht kennt”. Denn nichts kann die ungetrübte Freude am eigenen Heim mehr beeinträchtigen, als ein Nachbar, der sich gestört fühlt.
Solarkollektoren scheinen vordergründig diesbezüglich kein Konfliktpotential zu bieten. Sie duften nicht unangenehm, machen keinen Lärm und eine optische Verschandlung der Dachlandschaft wird spätestens mit erfolgreicher behördlicher Genehmigung dem Bebauungs- oder Flächennutzungsplan kaum zu entnehmen sein.
Allerdings kann es passieren, dass der ein oder andere Nachbar durch eine Solaranlage geblendet wird. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei in der “Licht-Richtlinie” die psychologische und die physiologische Blendung, denn Licht kann unter emissionsrechtlichen Gesichtspunkten als relevante Störquelle gesehen werden. Die physiologische Blendung beschreibt die Tatsache, dass Reflexionen von Kollektoren oder Modulen das Sehvermögen des Betroffenen nicht nur schmälern sondern mindern. Der Betroffene ist so stark reflektiertem Licht ausgesetzt, dass er blinzeln muss. Die psychologische Blendung hingegen ist nur gegeben, wenn der Nachbar nicht mit Sonnenbrille herumlaufen müsste, da die Spiegelung der Anlage sein Sehvermögen nicht zu mindern vermag.

Welche Rechte hat der Nachbar?

Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten bezüglich einer Störung kann der Betroffene zuvorderst einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Im Falle einer gravierend reflektierenden Solar- oder Photovoltaikanlage folglich verlangen, dass die Blendwirkung unterbleibt. Die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 903, 906 und 1004 BGB.

Wie entscheiden die Gerichte?

Falls eine gütliche außergerichtliche Einigung scheitert und der Sachverhalt vor Gericht geklärt werden muss, ist eine spezielle Einzelfallbetrachtung maßgeblich. Zuerst muss die Beeinträchtigung - sprich die Blendung - wesentlich und damit unzumutbar sein, da gegenüber unwesentlichen Beeinträchtigungen eine Duldungspflicht besteht. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass viele Module oder Kollektoren bereits zu einem nicht geringen Teil entspiegelt sind. Auch wird eine Blendwirkung nicht zu jeder Tageszeit und das ganze Jahr über gegeben sein. Das Landgericht Heidelberg hat eine wesentliche Beeinträchtigung bei einer circa halbstündigen täglichen Blendwirkung während acht Monate im Jahr gesehen (Az.: 3 S 21/08 - Urteil vom 15.05.2009). auch das Oberlandesgericht in Stuttgart hat am 09.02.2009 ähnlich entschieden (Az.: 10 U 146/08). Demgegenüber verneint das Landgericht Frankfurt am Main eine wesentliche Beeinträchtigung bei einer Blendwirkung, die an vier Monaten im Jahr täglich jeweils 45 Minuten auftritt (Az.: 2/12 0 322/06 - Urteil vom 18.07.08) . Und das Verwaltungsgericht Würzburg urteilte jüngst, dass die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen von besonderem öffentlichen Interesse sei und folglich an die Unzumutbarkeit der Blendung strenge Maßstäbe zu stellen seien (Az.: W 5 K 07.1055 - Urteil vom 31.01.08).

Fazit

Die bisherigen Gerichtsentscheidung haben gezeigt, dass Streitigkeiten wegen reflektierender Anlagen nicht pauschal abgeurteilt werden können. Ein solcher Rechtsstreit bedeutet nicht nur vorab Kosten für Gutachten und anwaltlichen Beistand, er kann sich vor allem in die Länge ziehen. Der obengenannte Fall vor dem LG Frankfurt wurde insgesamt sieben Jahre verhandelt. Es empfiehlt sich daher vor Installation der Anlage am gewünschten Platz auf dem Dach mit Spiegeln die Nachbarschaft kurz auszureflektieren, um herauszufinden, ob und wer sich gestört fühlen könnte. Und falls keine blendfreie Montage möglich sein sollte, empfiehlt sich vorab ein klärendes Gespräch, um spätere Konflikte zu vermeiden. Denn wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt, ist die Beeinträchtigung zu dulden. Falls sich der Nachbar mit Sichtblenden, Markisen, Rollos, etc. zufrieden gibt, steht der ungetrübten Freude über eine Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlage nichts mehr im Wege.

Jetzt investieren? Solarenergie als Kapitalanlage

Die Investition in Solarenergie lohnt sich mehr, als noch vor wenigen Jahren prognostiziert worden war. Damit ist nicht nur die Investition in die eigene Anlage auf dem Dach des Eigenheims gemeint, sondern auch die Investition in Solarfonds, die in größere Solarparks investieren. Die Renditen übertreffen bislang die Prognosen und könnten mit den politischen Entwicklungen hin zu einem neuen Energiemix in Deutschland noch weiter steigen.

Der Solarpark in Bayern

Der Solarfonds Solarparc Deutschland investiert in vier Solaranlagen in Bayern, die insgesamt 30,9 MWp (Megawatt-Peak) Solarstrom fördern. Die Fondsgesellschaft Umweltfinanz AG investiert seit 2003 in Solarparks und liegt in den Ergebnissen seither durchschnittlich 12 Prozent über den anfangs erstellten Prognosen. Die Anlagen in Bayern sind seit 2009 in Betrieb und liefern 17 Prozent mehr Ertrag als prognostiziert worden war. Die Module stammen vom deutschen Hersteller SolarWorld. Das Fondsvolumen beträgt 103.537.000,- Euro, wovon 29.375.000,- Euro aus Eigenmitteln aufgebracht werden. Für die Fremdmittel nimmt die Fondsgesellschaft geförderte Kredite bei der KfW auf. Anleger können sich an dem Fonds mit mindestens 10.000,- Euro beteiligen, bis zum 30.06.2011 ist das noch agiofrei möglich. Die Stückelung der Anteile liegt bei 5.000,- Euro. Es werden folgende Gewinnanteile prognostiziert: 2011: 10.70%, 2012: 7,40%, 2013: 4,30%, dann bis 2020 leicht progressiv bis 6,30%, dann stark progressiv bis etwa 26% im Jahr 2029. Die Gesamtausschüttung soll inklusive des eingezahlten Kapitals 209,53% betragen. Die gesetzliche Einspeisevergütung von 31,94 ct/kWh ist bis zum Jahr 2029 gewährleistet, danach gibt es voraussichtlich weitere Einspeisevergütungen, es ist jedoch aus heutiger Sicht schwer zu sagen, wie diese ausfallen werden. Die Standorte sind der Solarpark Biederbach mit 5,6 MWp, Eging mit 2,2 MWp, Greding II mit 1,39 MWp und der größte Solarpark Mengkofen mit 21,7 MWp. Alle Parks sind nach dem derzeitig modernsten Stand der Solartechnik ausgerüstet (mono- und polykristalline SolarWorld-Module, SMA-Wechselrichter, zum Teil SunTrac-Nachführung 2-achsig) und sollen einen Nettojahresstromertrag von 32,5 Mio. kWh liefern. Die Differenz zu den im Fondsprospekt angegebenen 30,9 MWp kommt durch Sicherheitsabschläge zustande, welche die Fondsbetreiber einkalkuliert haben. Der Solarpark in Bayern ist nur ein Beispiel für die mögliche Investition in Solarfonds.

Prognosen übertroffen

Im Jahr 2009, als die Finanzkrise schon vorüber war, hatte man bei der Investition in Solarfonds noch mit durchschnittlich 5 Prozent jährlicher Rendite gerechnet. Das vorgelegte Modell des Solarparks Bayern geht konservativ geschätzt von 6 Prozent aus, bei gleichzeitig gesunkener Einspeisevergütung seit dem Jahr 2011 (was im Jahr 2009 noch niemand wissen konnte). Der wichtigste Grund ist in wirtschaftlicher Hinsicht der Preisverfall bei Solarmodulen bei gleichzeitig steigender Effizienz. Die politischen Auswirkungen seit Fukushima kommen faktisch noch hinzu. Und dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Es gibt jedoch auch gegenläufige Trends. Die Förderung der Solarenergie wird allmählich zurückgefahren werden, daher sind nicht Renditesprünge zu erwarten. Der Unterschied zwischen den im Jahr 2009 prognostizierten 5 Prozent und den jetzt prognostizierten 6 Prozent durch die Finanzexperten der Umweltfinanz AG zeichnet ein sehr realistisches Bild. Die Renditen in Solar werden graduell steigen, die Märkte werden sich gleichzeitig wandeln. Wer heute allerdings anlegt, kann mit der Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre sicher rechnen.

Solarenergie in der Wüste - Risiken, Chancen und Einschätzungen

Geht unser Licht aus, wenn die AKW abgeschaltet werden? Wie lange brauchen wir, um eine bessere Lösung für unseren immensen Strombedarf zu finden?

Die Lösung ist bereits gefunden! Denn es entsteht derzeit ein Großprojekt, welches von afrikanischen, arabischen und europäischen Wissenschaftlern entwickelt wurde: Solarstrom aus der Wüste. Denn, was die Sonne dort täglich an Energie verschenkt, soll nun „eingefangen” und verwertet werden. Nicht in kleinem Stil, wie es bereits weltweit praktiziert wird sondern in einer riesigen Anlage und vor allem dort, wo die Sonne täglich und sehr intensiv ihre Strahlen auf die Erde schickt.

Eine Lösung - nicht nur für das Stromproblem

Zugleich ist dies vielleicht eine mögliche Lösung für die Armut sowie dem Hunger und Durst in armen Ländern dieser Welt. Wüstengebiete mit einer Technologie zu versehen, die zuverlässig und quasi risikolos ist und daraus Werte schöpfen, von denen auch diese Regionen selber profitieren können - das hat etwas!

Desertec - so heißt das Großprojekt für die Sahara - ist ein grundsätzlich neuer Weg in der Energieversorgung. Es wäre aber auch eine Chance für die seit Jahrhunderten belastete politische Geschichte zwischen Europa und Afrika. Sie würde Europa und ein Afrika mitsamt den Ländern des Nahen Osten an einen Tisch bringen - als gleichberechtigte Partner. Dies bietet eine Partnerschaft zum Vorteil aller Beteiligten: Die Wüstenstaaten erhielten Strom und Trinkwasser, beides wertvolle Exportgüter, wodurch sie an Wohlstand gewinnen könnten und Europa bekäme natürlich gewonnenen Strom welcher ihnen ermöglicht, die AKW’s zügig abzuschalten.

Wie soll das funktionieren?

Das, was bisher nur ein recht aussichtsloses Gedankenspiel war - mittels Photovoltaik große Mengen an Wasserstoff zu produzieren, die dann nach Europa verschifft werden könnten, wurde nun in einer großangelegten neuen Idee zu einer Initialzündung:

Solarthermische Kraftwerke haben weitaus weniger Umwandlungsverluste. Dabei stellt man eine Reihe von Parabolspiegel in Reihen oder auch im Kreis auf - diese bündeln das einfallende Sonnenlicht und erhitzen damit Wasser. Es entsteht Wasserdampf, welcher dann Turbinen antreibt und die erzeugen durch Bewegung Strom. Bei diesem relativ einfachen Prozess entstehen weder giftige, noch radioaktive Stoffe!

Um diesen in den Wüsten produzierten Strom zum Beispiel nach Deutschland zu transportieren, könnte auf die Hochspannungs-Gleichstromübertragung gesetzt werden, denn das herkömmliche Netz für Wechselstrom ist nicht in der Lage, Elektrizität über so lange Strecken per Kabel zu transportieren.

Zusätzliche Nutzung des Kraftwerkes

Auch können Solarthermische Kraftwerke bei hoher Wirkung mit äußerst niedrigen Produktionskosten für Anleger wie Betreiber sehr lukrativ arbeiten. Mittels Wärmespeicher kann die Produktion von Strom auch dann erfolgen, wenn die Sonne nicht scheint - also nachts zum Beispiel. Zudem könnte auch die während der Stromproduktion entstehende Abwärme zur Erzeugung von Kälte genutzt werden - diese könnte für Kühlsysteme genutzt werden. Auch wurde bereits an „Nebenprodukten” wie die Meerwasserentsalzung gedacht, um dem Trinkwasserproblem in Wüstengebieten zu begegnen - oder auch um landwirtschaftlich genutzte Flächen zu bewässern.

Wie teuer ist das?

Es entstehen beim Bau einer solchen Anlage etwa die gleichen Kosten, wie zur Errichtung eines Kohlekraftwerkes bei gleicher Leistung - allerdings benötigt man zur Produktion des Stroms aus der Sonne nichts weiter als eben die kostenlose Sonne. Dies ist der große preisliche Unterschied zu Kohlekraftwerken, bei denen dann auch noch die hohe CO²-Belastung hinzukommt.

Lernen aus Fukushima - die Energiewende rückt näher

Die japanische Atomkatastrophe mit ihren noch immer unabsehbaren Ausmaßen wirft weltweit die Frage nach der Risikoanfälligkeit der Kernenergie und damit nach den möglichen Alternativen auf. Ein verstärktes Augenmerk richtet sich auf die regenerativen Formen der Energieerzeugung, also auch auf Solarstrom und Solaranlagen im weitesten Sinne, die zudem Heizenergie aus der Sonne beziehen.

Das deutsche Atommoratorium

Sieben deutsche Atomkraftwerke sind vom Netz gegangen. Inwieweit sich die Bundesregierung mit ihrem Moratorium durchsetzen kann, bleibt indes abzuwarten. Denn die Energiekonzerne denken bereits über Klagen nach. Anscheinend sind unter dem Eindruck des japanischen Reaktorunfalls die Pläne für die dreimonatige Abschaltung von Kernkraftwerken eher überstürzt gefasst worden. Zwar betont Bundesumweltminister Norbert Röttgen die Trennung von politischer und rechtlicher Bedeutung des Schrittes. Es ergeben sich jedoch daraus neue Probleme. Wenn das alte Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke weiter gilt, könnten die Betreiber Strommengen zwischen den Kraftwerken übertragen - also von den jetzt abgeschalteten auf andere. Ein anderer Weg wäre die Forderung von Schadenersatz. Diese Fragen stehen derzeit offen und lassen Spekulationen über die nächsten Schritte der Bundesregierung zu. Vorläufig wird die Abschaltung mit der Gefahrenvorsorge nach §19, Absatz 3 des Atomgesetzes begründet. Wenn diese Begründung einer rechtlichen Prüfung im Zuge des Klageweges von Konzernen nicht standhält, kämen erhebliche Forderungen auf die Bundesregierung zu. Norbert Röttgen hält daher ein neues Atomgesetz nach Ablauf des Moratoriums für wahrscheinlich. Das wäre auch die logische Konsequenz.

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist möglich

Drei Monate haben die Bundesregierung und mit ihr sowohl die Verbraucher als auch die Verantwortlichen in den Unternehmen Zeit, ernsthaft über die Möglichkeiten und Konsequenzen einer wirklichen Energiewende nachzudenken. Die Argumente stehen längst bereit. Fachleute weisen nicht erst seit Fukushima darauf hin, dass der Systemwandel weg von nuklearen und fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien, die zudem dezentral ins Netz eingespeist werden, wesentlich schneller möglich ist, als dies bisher dargestellt wurde. Besonders der Photovoltaik kommt hier eine Schlüsselrolle im künftigen Energiemix zu. Branchenexperten bezweifeln vehement die Notwendigkeit von Kernkraft selbst als Brückentechnologie. Stattdessen ist der Weg zu einer dezentralen Energieversorgung, die hundertprozentig aus Erneuerbaren Energien erfolgt, zu forcieren. Möglich wäre das durch eine viel bessere Netzintegration Erneuerbarer Energien. Zu bewältigen sind hier logistische und technische Probleme - das Auffangen von Netzspitzen, die Speicherung von Überkapazitäten, die Abgabe nachts, wenn kein Solarstrom erzeugt wird. Technisch ist das alles möglich, zum Beispiel durch Pumpspeicherwerke. Für die Logistik steht heute modernste computergestützte Technologie bereit. Es besteht der Verdacht, dass es allein am politischen Willen fehlt, wobei der Einfluss der mächtigen Energieversorger, die auf Kohle, Öl, Gas und Kernkraft setzen, nicht unterschätzt werden darf.

Was ist zu erwarten?

Eine wesentliche Säule nicht nur der sauberen und sicheren, sondern auch effizienten und zuverlässigen Stromversorgung ist die Solarenergie. An einem gewöhnlichen deutschen Sonntag mit guter Sonneneinstrahlung werden schon heute 25% des Stromes aus Solarenergie gedeckt. Ein Ausbau der Solarstromerzeugung bis 70 Gigawatt ist bis 2020 ohne Weiteres möglich. Vielleicht kommt die Wende auch noch schneller und umfassender, denn Berechnungen zeigen, dass der Schritt zum Solarstrom auch ohne große Strompreiserhöhungen möglich ist.

Solarenergie in der (Miet)wohnung - geht das?

Solarenergie gehört zu den erneuerbaren Energien und wird daher häufig von Hausbesitzern genutzt. Die Solarzellen werden dafür ans Dach angebracht und der erzeugte Strom ins hausinterne System eingespeist. Auf diese Weise kann man einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, da man seinen Strombedarf entweder teils oder sogar vollständig alleine decken kann. In der Mietwohnung wird das allerdings schwierig, da man das Einverständnis der Mieter und des Hauseigentümers bräuchte, um Solarzellen auf dem Dach anbringen zu dürfen. Aus diesem Grund sollte man besser von Anfang an auf andere Möglichkeiten zur Nutzung von Solarenergie umsteigen.

Solar-Lampen und Solar-Leuchten

Für Balkon und Terrasse einer Mietwohnung gibt es spezielle solargetriebene Lampen und Leuchten. Sie sind eigens für den Außenbereich konzipiert und werden mit kleineren Solarzellen geliefert, die ins direkte Sonnenlicht gestellt werden und anschließend genug Energie für den jeweiligen Gegenstand produzieren. Solche Anlagen gibt es inzwischen auch für Fernseher. Der Nachteil dieser Methode besteht darin, dass nur das Gerät alleine mit den Solarzellen betrieben werden kann. Vor allem Fernseher müssen entweder passend gekauft oder auf die Benutzung mit Solarzellen nachträglich optimiert werden.

Stromgewinnung über spezielle Fenster

Es gibt inzwischen spezielle Fenster, die als Solarzellen fungieren und Strom herstellen können. Sie werden anstelle der bisherigen Fenster in die Mietwohnung eingebaut, was allerdings vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden muss. Wenn man sich dazu bereiterklärt, sie beim Auszug kostenlos wieder durch die normalen Fenster ersetzt, kann man sie in der Regel einsetzen - oft werden sie auch vom Nachmieter übernommen. Dennoch sind sie nur dann sinnvoll und rechnen sich tatsächlich, wenn man vorhat, über mehrere Jahre hinweg in der gleichen Wohnung zu bleiben. Außerdem braucht man eine Speichermöglichkeit für den Strom, wenn man auf diese Weise Solarenergie generieren möchte.

Solarenergie in der Mietwohnung - sinnvoll oder nicht?

Solaranlagen, die für eine Mietwohnung geeignet sind, sind entweder klein oder teuer. Zum Betrieb eines einzelnen Elektrogerätes wie einer Lampe können kleinere Solarzellen durchaus sinnvoll sein. Sie helfen aktiv dabei, Strom zu sparen und die Ressourcen der Natur zu nutzen. Eine Nutzung in größerem Stil ist höchstens durch Solarfenster nötig - sie richten sich jedoch nur an langfristige Mieter, da sie beim Auszug unter Umständen ausgebaut werden müssen und sich die Kosten erst ab mehreren Jahren rechnen.

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