Energie für die Zukunft: Wohin steuert die Bundesregierung?
Der geplante Ausstieg aus der Atomenergie
2002 hatte die Koalition unter Rot-Grün das Atomausstiegsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollte der Ausstieg aus der Atomkraft besiegelt werden. Die Regellaufzeit von Atomkraftwerken wurde auf 32 Jahre ab Inbetriebnahme begrenzt. Gleichzeitig wurde darin eine Reststrom-Menge von 2,62 Millionen Gigawattstunden festgelegt, die auf die einzelnen Kraftwerke verteilt wurden. Die Betreiber unterlagen der Verpflichtung, ein Kraftwerk abzuschalten, sobald es die festgelegte Menge Strom erzeugt hat. Eine Übertragung von Reststrom-Mengen auf ein anderes Kraftwerk war in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Demnach hätte eine ganze Reihe von Atomkraftwerken in den kommenden Jahren abgeschaltet werden müssen.
Der Ausstieg aus dem Ausstieg
Nun, gerade mal acht Jahr später, erleben wir den Ausstieg vom Ausstieg. Am 5. September 2010 hat die Bundesregierung in der Koalition aus CDU/CSU-FDP eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke beschlossen. Demnach sollen ältere Atomkraftwerke bis zu acht Jahre länger am Netz bleiben können. Atomkraftwerke, die nach 1981 gebaut wurden, sollen sogar 14 Jahre länger laufen können. Auch die Nichtübertragbarkeit von Reststrom-Mengen auf andere Kraftwerke wurde gestrichen. Eine Übertragung ist nun möglich. Somit könnten rein rechnerisch einige Atomkraftwerke bis ins Jahr 2050 Atomstrom erzeugen. Ein paar weitere Geschenke an die Atomindustrie kamen noch oben drauf. Hatte der zuständige Bundesumweltminister Norbert Röttgen noch während der Debatte umfangreiche Aufrüstungsmaßnahmen im Falle einer Laufzeitverlängerung gefordert, so war bei der Gesetzesformulierung eher Kulanz angesagt. Bei den direkten Abschlussverhandlungen zwischen Bundesregierung und Vertreten aus der Atomindustrie war der Bundesumweltminister dann auch nicht eingeladen.
Welche Chancen haben alternative Energien noch?
Der Ausstieg aus der Atomenergie sollte die Entwicklung alternativer Energien wie Solarenergie und Windenergie fördern. Tatsächlich hatten die Energieversorgungsunternehmen auch angefangen, in alternative Energien zu investieren. An die 40 Offshore-Windparks wurden in der Nord- und Ostsee geplant, die bis zum Jahr 2030 ca. 25.000 Megawatt Strom erzeugen sollten. Bisher stehen noch nicht viele davon.
Auch das Engagement für die Weiterentwicklung der Solarenergie dürfte mit dem neuen Gesetz nicht unbedingt rasant anwachsen. Der Handlungsdruck ist erst einmal raus. Zudem wurde mit der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke auch gleich noch beschlossen, dass die Betreiber weniger in den staatlichen Öko-Fonds einzahlen müssen, wenn die Nachrüstungsmaßnahmen je Reaktor 500 Millionen Euro überschreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Atomsteuer, die bis 2016 befristet ist, erhöht oder verlängert wird.
Die staatliche Förderung für Solarenergie wurde vorsichtshalber schon einmal gekürzt. Anfang 2010 wurde diese um 9 Prozent, Mitte des Jahres nochmals um 13 Prozent und im Oktober abermals um 3 Prozent gekürzt. Die nächste Kürzung zum Jahreswechsel um weitere 13 Prozent steht bereits an.
So wird wohl auch in der nächsten Zeit das größte und natürlichste Kraftwerk, die Sonne, nur unzureichend genutzt werden. Billionen von Kilowattstunden kostenloser Energie gehen so jährlich verloren.
