Keine erhöhte Einspeisevergütung für freistehende Solaranlagen
Wie der Bundesgerichtshof in Kassel nun entschied, stehen Solaranlagenbetreibern keine erhöhten Leistungen nach dem § 11 Abs. 2 EEG zu, wenn die Solaranlage frei steht und die Solarmodule mit einer dazugehörigen Dachkonstruktion zum Halten der Solaranlage einen Unterstand für Hühner bilden.
Die Klägerin, die 9 Solaranlagen betreibt, wollte vor dem Bundesgerichtshof die erhöhte Einspeisevergütung erzwingen, da [...]
